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   SG Lüneburg, 06.07.2005 - S 23 SO 195/05 ER   

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https://dejure.org/2005,48512
SG Lüneburg, 06.07.2005 - S 23 SO 195/05 ER (https://dejure.org/2005,48512)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 06.07.2005 - S 23 SO 195/05 ER (https://dejure.org/2005,48512)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - S 23 SO 195/05 ER (https://dejure.org/2005,48512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Beschaffung eines Kraftfahrzeugs - Notwendigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 SGB 12; § 8 Abs 1 BSHG§47V
    Anschaffung; Arzt; Behandlung; behindertengerechtes Kraftfahrzeug; Behinderter; behinderter Mensch; Behinderung; Beihilfe; Benutzung; Beschaffung; eigenes Kraftfahrzeug; Eingliederung; Eingliederungshilfe; Fahrt; gelegentliche Fahrt; Kfz; Kosten; Kraftfahrzeughilfe; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Beschaffung eines Kraftfahrzeugs - Notwendigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus SG Lüneburg, 06.07.2005 - S 23 SO 195/05
    Für lediglich gelegentliche Fahrten kann die Notwendigkeit der Beschaffung eines eigenen Kraftfahrzeuges nicht bejaht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.7.2000 - 5 C 43.99, BVerwGE 111, 328).
  • VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 1640/99

    Beihilfe für den Erwerb eines Führerscheins und die Anschaffung eines

    Auszug aus SG Lüneburg, 06.07.2005 - S 23 SO 195/05
    Soweit es um notwendige Fahrten zu Ärzten oder ärztlich verordneten Behandlungen geht, werden die Kosten für diese Fahrten im Falle ihrer Notwendigkeit von den zuständigen Krankenkassen bis auf einen Eigenanteil übernommen (vgl. VG Münster, Urt. v. 1.4.2003 - 5 K 1640/99 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 9 SO 54/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Die auf eigenen Wunsch durchgeführten Fahrten zum Schwimmen sind keine solchen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2010 - L 8 SO 139/10 B ER, recherchiert bei juris, Rdn. 26 ff.; SG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juli 2005 - S 23 SO 195/05 ER; SG München, Urteil vom 27. März 2012 - S 48 SO 485/10, ZFSH SGB 2012, S. 549 f.).
  • SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 48/07

    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der Sozialhilfegewährung

    Zutreffend ist, dass hinsichtlich Krankentransporten und Teilnahme am Behindertensport grundsätzlich die Krankenkasse der zuständige Träger ist (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 01. April 2003, - 5 K 1640/99 - Beschluss des Sozialgerichtes Lüneburg vom 06. Juli 2005, - S 23 SO 195/05 ER -).
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